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Glossar

Begriffe & Abkürzungen

Kompakte Erläuterungen zu den wichtigsten Begriffen aus EU 2019/947, LuftVO und der GDDC-Praxis.

A1 / A2 / A3
Unterkategorien der Open Category nach EU 2019/947. A1 erlaubt Flüge über Menschen mit Einschränkungen, A2 nah an Menschen mit C2-Drohne, A3 in dünn besiedelten Gebieten.
AWZ
Ausschließliche Wirtschaftszone — internationaler Luftraum ab 12 Seemeilen vor der Küste. GDDC besitzt einen Sonder-Zugang für Offshore-Wind.
BVLOS
Beyond Visual Line of Sight. Flug außerhalb der Sichtweite des Piloten. In STS-02 nur mit Luftraumbeobachtern erlaubt.
C0 – C6
EU-Drohnenklassen mit definierten technischen Eigenschaften (Masse, Geschwindigkeit, Klasse-Markierung). STS-01 benötigt C5, STS-02 C6.
ConOps
Concept of Operations — Beschreibung eines Operations-Typs als Basis für die SORA-Bewertung.
DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung (EU 2016/679). Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. b für Vertragserfüllung.
EU 2019/947
EU-Durchführungsverordnung zur zivilen Drohnen-Regulierung.
GRB
Ground Risk Buffer — Sicherheitszone außerhalb des kontrollierten Bodenbereichs, reduziert das Absturzrisiko gegenüber Dritten.
KRITIS
Kritische Infrastrukturen nach BSI-Verordnung. Energie, Wasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit, Finanzen, Staat, Ernährung.
LBA
Luftfahrt-Bundesamt. Zuständig für die A2-Prüfung in Deutschland.
LUC
Light UAS Operator Certificate. Erlaubt selbstgenehmigte komplexe Operationen EU-weit. GDDC ist LUC-Halter.
LuftVO
Luftverkehrs-Ordnung, deutsche Umsetzung der EU-Vorgaben.
PStF 0022
Prüfstelle für Fernpilotenzertifikate beim LBA. GDDC ist anerkannt unter der Kennung 0022.
SAIL
Specific Assurance and Integrity Level. Risikostufe einer Operation, ergibt sich aus der SORA. STS-01 ist SAIL II, STS-02 ist SAIL III.
SMS
Safety Management System. Internes Risikomanagement nach DVO 2019/947 und EU 1178/2011.
SORA
Specific Operations Risk Assessment. Strukturierte Risikobewertung für komplexe Drohnen-Operationen.
STS-01
Standard Scenario: VLOS-Betrieb über kontrolliertem Bodenbereich. Drohnenklasse C5. SAIL II.
STS-02
Standard Scenario: BVLOS-Betrieb mit Luftraumbeobachtern in dünn besiedelten Gebieten. Drohnenklasse C6. SAIL III.
UAS
Unmanned Aircraft System. Der formelle Sammelbegriff für Drohnen-Systeme inkl. Bodenstation.
VLOS
Visual Line of Sight. Pilot muss die Drohne jederzeit mit bloßem Auge sehen können.
Ü1 / Ü2 / Ü3
Stufen der Bundeswehr-Sicherheitsüberprüfung. Pflicht für BW-Kurse, je nach Inhalt.